Checkliste Immobilienbewertung: Welche Unterlagen werden benötigt?
Was Sie auf dieser Seite erwartet:
- Welche 9 Dokumente typischerweise für eine Immobilienbewertung notwendig sind
- Wo Sie die Unterlagen beantragen können
- Was passiert, wenn einzelne Dokumente fehlen
- Wie vollständige Unterlagen die Genauigkeit der Bewertung verbessern
Welche Unterlagen brauche ich für eine Immobilienbewertung?
Eine Immobilienbewertung braucht dokumentierte Fakten. Grundstücksgröße, Mieteinnahmen, Bauzustand, eingetragene Lasten: All das entnimmt der Sachverständige aus den Originaldokumenten. Je früher die Unterlagen vorliegen, desto reibungsloser verläuft die Bewertung.
1. Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist das Basisdokument jeder Immobilienbewertung. Er zeigt, wer Eigentümer ist, ob Belastungen eingetragen sind (z.B. Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte) und ob Nutzungsbeschränkungen bestehen. Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein. Er ist beim Grundbuchamt erhältlich, in der Regel beim Amtsgericht Augsburg.
2. Flurkarte
Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte) zeigt die genaue Lage und Abgrenzung des Grundstücks mit Flurstücknummer, Grundstücksgröße und Lage im Umfeld. Sie ist beim Vermessungsamt oder über das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abrufbar.
3. Baupläne
Baupläne zeigen Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche und die Beurteilung der baulichen Substanz. Baupläne finden sich beim Baurechtsamt der Stadt Augsburg oder beim zuständigen Landkreis. Wenn keine Pläne mehr vorhanden sind, kann ein Aufmaß vor Ort erstellt werden.
4. Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung weist die anrechenbare Fläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) aus. Sie ist maßgeblich für alle gängigen Bewertungsverfahren. Ohne aktuelle Berechnung wird die Fläche im Zuge der Objektaufnahme ermittelt. Bei Abweichungen zwischen Berechnung und tatsächlicher Fläche kann der Wert erheblich differieren.
5. Energieausweis
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes. Er ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und beeinflusst die Marktfähigkeit. Es gibt den Bedarfsausweis (berechnet) und den Verbrauchsausweis (gemessen). Liegt kein gültiger Ausweis vor, kann er im Rahmen der Bewertung neu ausgestellt werden.
6. Mietverträge
Bei vermieteten Immobilien sind aktuelle Mietverträge für das Ertragswertverfahren erforderlich. Sie zeigen Nettokaltmiete, Nebenkosten, Vertragslaufzeit und Sonderkündigungsrechte. Auch Nachträge, Mieterhöhungen und eventuelle Mietrückstände sind relevant. Gut dokumentierte Mietverträge wirken sich positiv auf den ermittelten Ertragswert aus.
7. Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen)
Die Teilungserklärung regelt, welche Teile eines Gebäudes Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Sie enthält den Miteigentumsanteil der Wohnung am Gesamtgrundstück. Ohne Teilungserklärung ist eine korrekte Bewertung von Eigentumswohnungen nicht möglich. Das Dokument liegt beim Grundbuchamt oder beim Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
8. Protokolle der Eigentümerversammlungen (nur bei Eigentumswohnungen)
Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen geben Auskunft über beschlossene oder geplante Instandhaltungsmaßnahmen, den Zustand des Gemeinschaftseigentums und etwaige Sonderumlagen. Sie zeigen, ob größere Kosten auf den Erwerber zukommen. Zugang erhalten Sie über den WEG-Verwalter.
9. Modernisierungsnachweise
Rechnungen, Baugenehmigungen und Beschreibungen durchgeführter Modernisierungen belegen den aktuellen Zustand der Immobilie. Dazu gehören Dachsanierungen, Heizungstausch, Fenstertausch, Badmodernisierungen oder energetische Maßnahmen. Je besser die Nachweise, desto verlässlicher kann der Sachverständige den Instandhaltungszustand beurteilen.
Checkliste Immobilienbewertung
Wer eine Immobilienbewertung in Augsburg beauftragt, sollte neun Kerndokumente bereithalten. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser und schneller die Wertermittlung. Fehlende Dokumente lassen sich in den meisten Fällen nachbesorgen oder durch eine Aufnahme vor Ort ersetzen.
Diese Checkliste zeigt, was benötigt wird und wo man es bekommt.
Klicken Sie aufs Bild um die gratis Checkliste Immobilienbewertung (PDF) herunterzuladen.
Was, wenn Unterlagen für die Immobilienbewertung fehlen?
Nicht jedes Dokument muss bereits beim Erstgespräch vorliegen. Fehlende Unterlagen lassen sich in vielen Fällen nachbesorgen. Einiges, wie die Wohnflächenberechnung oder der Gebäudezustand, kann im Rahmen der Objektaufnahme vor Ort ermittelt werden.
Wer die Suche scheut oder nicht weiß, wo er anfangen soll: Beim Fuggerstadt Beratungscenter helfen wir, die fehlenden Dokumente zu identifizieren und den Weg zur Beschaffung zu klären. Ein kurzes Gespräch reicht dafür aus.
Immobilienbewertung im Fuggerstadt Beratungscenter
Eine Immobilienbewertung braucht dokumentierte Fakten wie Wohnfläche, Grundstücksgröße, Mieteinnahmen, Bauzustand, eingetragene Lasten. Liegen die Originaldokumente vor, nutze ich diese. Fehlen noch Unterlagen, unterstütze ich Sie gern bei der Beschaffung.
Persönliches Gespräch vereinbaren.
FAQ
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung Augsburg & Umgebung
Wo bekomme ich den Grundbuchauszug in Augsburg?
Beim Amtsgericht Augsburg, Grundbuchamt, persönlich oder schriftlich. Ein beglaubigter Auszug ist für die meisten Bewertungsanlässe erforderlich.
Was kostet eine Immobilienbewertung in Augsburg?
Eine Marktpreiseinschätzung beginnt bei uns im Fuggerstadt Beratungscenter 299 Euro (zzgl. MwSt.), eine qualifizierte Wertermittlung bei 799 Euro, ein Vollgutachten nach ImmoWertV ab 2.515 Euro.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung, wenn alle Unterlagen vorliegen?
Bei vollständigen Unterlagen und Ortstermin erhalten Sie die Wertermittlung in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Brauche ich für eine Marktpreiseinschätzung alle Unterlagen?
Nein. Für eine erste Einschätzung reichen Grundbuchauszug, Flurkarte und Wohnflächenberechnung. Je nach Bewertungsanlass und Objektart werden weitere Dokumente notwendig.
Nächste Schritte zur Immobilienbewertung
Rufen Sie uns an unter 0821 / 329103-0 oder schreiben Sie an info@fuggerstadt-bc.de. Wir klären im Erstgespräch, welche Unterlagen für Ihren Bewertungsanlass notwendig sind.
Weiterführende Quellen
- Zuständige Stelle für Grundbuchauszüge im Raum Augsburg: Grundbucheinsicht – Amtsgericht Augsburg
- Flurkarten und Liegenschaftsdaten für Bayern: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- gesetzliche Grundlage für die Wohnflächenberechnung: Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Bewertungsverfahren für Sachverständige: Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)